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Schriftliche Abiturprüfungen

Die bayerischen Abiturientinnen und Abiturienten legen ihr Abitur in drei Fächern in Form einer schriftlichen Prüfung ab. Diese wird in den Monaten Mai und Juni durchgeführt.

  • In den Fächern Deutsch und Mathematik ist diese schriftliche Abiturprüfung verpflichtend.
  • Als 3. schriftliches Abiturprüfungsfach kann
    • eine Fremdsprache,
    • eine Naturwissenschaft,
    • Religion (bzw. Ethik),
    • ein gesellschaftswissenschaftliches Fach,
    • Kunst,
    • Musik
    • oder Sport gewählt werden.

Mündliche Zusatzprüfung zur schriftlichen Abiturprüfung

In den drei schriftlichen Abiturprüfungsfächern können die Schülerinnen und Schüler eine mündliche Zusatzprüfung ablegen und zwar
  • entweder auf Anordnung des Prüfungsausschusses (z.B. um die Abiturprüfung zu bestehen)
  • oder freiwillig zur Notenverbesserung.
Ergebnis der Abiturprüfung
bei mündlicher Zusatzprüfung
Schriftliche
Abiturprüfung
Mündliche
Zusatzprüfung
2 : 1
(max. 60 Punkte)
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses der Abiturprüfung mit mündlicher Zusatzprüfung wird die schriftliche Abiturprüfung doppelt und die mündliche Zusatzprüfung einfach gewichtet.
Bei der mündlichen Zusatzprüfung wird anders als beim Kolloquium kein Referat von der Schülerin bzw. dem Schüler verlangt. Die Schwerpunktbildung ist wie beim Kolloquium. Die Prüfungsvorbereitung dauert bei der Zusatzprüfung etwa 20 Minuten.
Bestimmungen für Kunst, Musik und Sport (besondere Fachprüfung)
Ergebnis des schriftlichen Teils (max. 15 P.)
+ Ergebnis des praktischen Teils (max. 15 P.)
+ Ergebnis der mündlichen Zusatzprüfung (max. 15 P.)
x 4 : 3 →
max. 60 Punkte